Open-Access-Förderung: Einschränkung bei der Gebührenübernahme ab Dezember 2021
Seit Februar 2021 galt eine erweiterte Regelung die Übernahme von Open-Access-Gebühren seitens der ETH-Bibliothek betreffend. Ab dem Rechnungsschluss im Dezember 2021 gilt hierfür eine Einschränkung.

Wie im Februar kommuniziert, übernahm die ETH-Bibliothek für alle Artikel, die ab dem 1. Januar 2021 in einer wissenschaftlichen Zeitschrift eingereicht wurden die Open-Access-Gebühren, wenn Angehörige der ETH Zürich Corresponding Author waren. Die Übernahme der entsprechenden Gebühren (Article-Processing-Charges, APCs) konnte bislang uneingeschränkt beantragt werden. Nun wird im Rahmen der ETH-weit beschlossenen Sparmassnahmen ab Ende des Jahres die Förderung eingeschränkt.
Weiterhin gefördert werden Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften. Dies gilt für einzelne Artikel und für Artikel, die über eine der bestehenden Vereinbarungen mit Open-Access-Verlagen veröffentlicht werden. Auch an der Möglichkeit, Artikel über eine der bestehenden Read-and-Publish-Vereinbarungen Open Access zu veröffentlichen ändert sich nichts. Kosten für sogenannte Hybrid-APCs (einzelne Open-Access-Artikel in Subskriptionszeitschriften) werden jedoch nur noch bis Rechnungsschluss 2021 übernommen. Förderanträge, die danach eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Wir hoffen, dass diese Einschränkung durch neue Read-and-Publish-Vereinbarungen zumindest teilweise abgefedert werden kann.
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