FAQ: häufig gestellte Fragen

Viele Fragen werden uns regelmässig gestellt. Darum haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen in diesem FAQ zusammengestellt. Informationen zu swisscovery

Ausleihe

Die ETH-Bibliothek ist öffentlich und steht allen Personen ab 16 Jahren und Firmen mit Wohn- beziehungsweise Firmensitz in der Schweiz oder dem grenznahen Ausland offen. Die Einschreibung und viele Dienstleistungen sind kostenlos.

Nähere Informationen zur Registrierung

  • ETH-Angehörige verwenden nach erfolgreicher Registrierung ihre ETH-Karte als Benutzungsausweis
  • Privatpersonen können nach der Registrierung bei allen ETH-Bibliotheken kostenlos einen Benutzungsausweis beziehen. 
  • Firmen beantragen ein Konto über die externe SeiteRegistrierungsplattform

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen oder Fragen zu unseren Regeln und Dienstleistungen haben, beraten wir Sie gerne:

oder +41 44 632 21 35.  

Die ETH-Bibliothek kann mit jedem Benutzungsausweis einer swisscovery-Bibliothek (SLSP) genutzt werden.

Eine Liste aller beteiligten Bibliotheken finden Sie in der externe Seiteswisscovery-Bibliotheksliste.

Ja. Wenn Sie Ihre SWITCH edu-ID in Ihrem ETH-Userkonto verlinkt haben, werden Ihre Daten automatisch mit Ihrem Bibliothekskonto synchronisiert. Ihre ETH-Angehörigkeit wird im Bibliothekssystem nur nach erfolgreicher Verlinkung der SWITCH edu-ID mit dem ETH-Userkonto aktiv. Alle Benachrichtigungen werden an Ihre ETH-Büroadresse beziehungsweise ETH-E-Mail-Adresse geschickt. Vorteil: Sie müssen Ihre Daten nur an einer Stelle aktualisieren und verwalten.

Sie können nach dem Austritt die ETH-Bibliothek weiterhin benutzen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem SWITCH edu-ID-Konto korrekte neue Kontaktdaten (mindestens eine private E-Mail-Adresse) hinterlegt haben, damit wir Sie weiterhin erreichen können, wenn die Verknüpfung mit Ihrem ETH-Benutzungskonto erlischt.

Für die Anmeldung kann weiterhin das externe SeiteSWITCH edu-ID-Konto genutzt werden. Eine SLSP-Benutzerkarte kann bei jeder Bibliothek der ETH kostenlos bezogen werden.

Pro Institutionszone (z.B. ETH Zürich, UZH und ZB Zürich oder Universität und PH Bern) können gleichzeitig bis zu 100 Medien ausgeliehen und maximal 50 Medien bestellt werden.

Dokumente der ETH-Bibliothek können über externe SeiteETH-Bibliothek @ swisscovery an eine beliebige Bibliothek der ETH bestellt werden. Sobald die bestellten Dokumente vor Ort bereitgestellt sind, wird eine E-Mail-Benachrichtigung versendet.
Bitte beachten Sie die  Lieferbedingungen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Medien suchen, finden und nutzen.

Bereitgestellt heisst abholbereit an dem Ort, den Sie als Abholort definiert haben. Die Medien liegen 7 Tage für Sie bereit. Sie können die Bereitstellfristen auch in Ihrem Benutzungskonto einsehen.

  • Sobald das Buch am gewünschten Abholort eingetroffen ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
  • Den Status Ihrer Bestellungen können Sie in ETH-Bibliothek @ swisscovery in Ihrem Benutzungskonto unter Bestellungen abfragen.

Dies ist vom Standort des Dokuments und dem gewählten Abholort abhängig.
Sofern das Dokument im Katalog als verfügbar angezeigt wird, dauert es zwischen zwischen einer Stunde und 2-4 Arbeitstagen.

Ja, wenn Sie selbst Ihre Bestellung nicht abholen können, kann dies eine andere Person für Sie tun. Diese Person muss Ihren Benutzungsausweis bei der Abholung vorweisen können.

Ja, Medien, die über den SLSP-Courier bestellt wurden, können in einer beliebigen Bibliothek der ETH abgeholt und zurückgebracht werden.

Gut zu wissen: Die ETH-Bibliothek und die Zentralbibliothek Zürich betreiben einen eigenen Kurierdienst. Es können Dokumente von der jeweils anderen Bibliothek abgeholt und zurückgebracht werden, ohne dass Kosten entstehen.

Falls das Dokument nicht durch eine andere Person reserviert ist, erfolgen fünf automatische Verlängerungen durch das System.

Wenn Sie nach dem Erhalt eines Erinnerungsschreibens das entsprechende Dokument nicht retournieren können, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Bibliothek. Sie wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Sollte das Dokument tatsächlich nicht mehr gefunden werden, kommt es zu einem Verlustfall. Es werden Ihnen die Kosten für eine Ersatzbeschaffung sowie eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 80.– (pro Dokument) in Rechnung gestellt. Generell ist es nicht möglich, selber einen Ersatz zu organisieren.

Elektronische Medien

Über externe SeiteETH-Bibliothek @ swisscovery können Sie alle lizenzierten, elektronischen Medien abfragen. Eine Übersicht finden Sie hier: 

Detaillierte Informationen finden Sie unter Elektronische Medien nutzen.

Prüfen Sie, ob Sie sich im Netzwerk der ETH Zürich befinden und zugriffsberechtigt sind. Falls ja, kontrollieren Sie in den Suchergebnissen auf externe SeiteETH-Bibliothek @ swisscovery den Hinweis «Online-Zugang». Er verrät Ihnen, ob und für welchen Zeitraum wir ein Medium lizenziert haben.

Wenn wir die Datenbank, das E-Book oder das E-Journal lizenziert haben und Sie zugriffsberechtigt sind, aber das Medium trotzdem nicht öffnen können, wenden Sie sich an oder +41 44 632 21 35.

Gebühren und Mahnungen

Für zu spät zurückgegebene Medien erheben wir Mahngebühren.

Detaillierte Informationen zum automatischen Mahnlauf und den Mahngebühren finden Sie unter Bestellen, ausleihen, verlängern.

Bitte beachten Sie: Mit dem Versenden der 3. Mahnung wird ihr Benutzungskonto automatisch gesperrt.

Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie hier.

Sie können die Gebühren auf zwei Arten begleichen:

a) Innerhalb von 6 Wochen, per Mobiltelefon und QR-Code mit den gängigen elektronischen Zahlungsmitteln an einem unserer Schalter (exkl. Depotbibliothek HDB).

b) Per QR-Rechnung, welche nach 6-8 Wochen via E-Mail durch die SLSP AG versandt wird – vgl. externe SeiteSLSP FAQs.

Falls Sie die Rechnung manuell erfassen, beachten Sie bitte bei den Zahlungsdaten, dass die Angabe der Referenznummer zwingend nötig ist. Zahlungen ohne Angabe der Referenznummer können nicht zugeordnet werden und müssen zurückerstattet werden. Ihre Rechnung bleibt dann unbezahlt.

Sollten Sie im Fall b) wider Erwarten keine Rechnung erhalten, ist diese möglicherweise im Spam-Filter Ihrer Mailbox hängen geblieben. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmässig auch den Spam-Ordner.

Sie haben in den letzten Monaten gebührenpflichtige Leistungen bezogen und ggf. Mahnungen erhalten. Seit der Umstellung auf swisscovery erfolgt die Rechnungsstellung nicht mehr durch die ETH-Bibliothek, sondern durch die SLSP AG.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und bezieht sich auf die von Ihnen bezogenen gebührenpflichtigen Leistungen im vorletzten Monat.  

Sie erhalten eine Rechnung durch die SLSP AG. Sie können diese dann bequem via Überweisung bezahlen.

In swisscovery können Sie die mit Ihrem Konto verknüpften Gebühren einsehen unter: Mein Konto > Gebühren.

Bei Fragen zu einzelnen Rechnungspositionen wenden Sie sich direkt an die auf der Rechnung bei der entsprechenden Position aufgeführten Bibliothek. Beanstandungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung von der verantwortlichen Bibliothek entgegengenommen.

Die SLSP AG erstellt für gebührenpflichtige Leistungen der auf swisscovery angeschlossenen Bibliotheken eine Sammelrechnung. Auf der Rechnung ist ersichtlich, bei welcher Bibliothek die entsprechende Leistung bezogen wurde. Es kann aber sein, dass einzelne Leistungen von Bibliotheken nicht auf der Rechnung aufgeführt sind, da diese nicht Bestandteil von swisscovery sind und/oder von den Bibliotheken direkt in Rechnung gestellt werden.

Die SLSP AG verwaltet die Gebühren in einem anderen System, weshalb die Angaben in Ihrem Benutzungskonto vom aktuellen Stand abweichen können.

Unsere Gebührenverwaltung hilft Ihnen gerne weiter, falls etwas unklar sein sollte: .
 

Als «übertragen» werden Gebühren bezeichnet, die bereits für die Rechnungsstellung ins externe Finanzverwaltungssystem der SLSP überführt, aber noch nicht beglichen wurden. Als «geschlossen» gelten Gebühren, wenn sie entweder bezahlt wurden oder wegen Nichtbegleichung abgeschrieben werden mussten (letzteres hat eine Kontosperrung zur Folge).

Fernleihe und Dokumentenlieferung

Fernleihe: Wir beschaffen Ihnen Dokumente oder Kopien von Dokumenten, die über ETH-Bibliothek @ swisscovery nicht verfügbar sind. Detaillierte Informationen finden Sie unter Fernleihe.

Dokumentenlieferung: Wir kopieren Artikel oder Kapitel aus Dokumenten aus dem Bestand der ETH-Bibliothek. Detaillierte Informationen finden Sie unter Dokumenten- und Kopienlieferung.

Wichtig für ETH-Mitarbeitende: 

Sollten Sie Artikel direkt bei einer SLSP-Bibliothek bestellen, werden Ihnen diese Kosten für die Digitalisierung in Rechnung gestellt. Bitte geben Sie für diese Bestellungen eine Fernleihe auf. Diese ist für ETH-Mitarbeitende kostenlos.

Pro Auftrag kopieren wir einen Artikel oder ein Kapitel. Der Artikel beziehungsweise das Kapitel darf höchstens 50 Seiten lang sein und nicht mehr als 30 Prozent des gesamten Dokumentes ausmachen. Aus urheberrechtlichen Gründen kopieren wir keine Dokumente komplett.

Infrastruktur und Arbeitsplätze

Die ETH-Bibliothek bietet Lern- und Arbeitsplätze an fünf Standorten:

Die Seite Standorte und Öffnungszeiten gibt Ihnen einen Überblick zu den zur Verfügung stehenden Kopierern, Scannern und Drucker die für Sie in den Räumlichkeiten der ETH-Bibliothek bereit stehen.

Gut zu wissen: ETH-Angehörige nutzen die ETH-Print-Service-Stationen . Detaillierte Informationen finden Sie unter ETH Print Service.

Schliessfächer gibt es in der

Semester- und Dauerschliessfächer kosten 30 Franken pro Semester. Tagesschliessfächer sind kostenlos. Melden Sie sich im InfoCenter der ETH-Bibliothek ( oder +41 44 632 21 35) beziehungsweise bei der Spezialbibliothek, wenn Sie ein Schliessfach mieten wollen.


Kontakt

InfoCenter
  • +41 44 632 21 35
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