Open-Access-Förderung wird erweitert
Ab sofort übernimmt die ETH-Bibliothek Open-Access-Gebühren für alle Artikel, bei denen Angehörige der ETH Zürich Corresponding Author sind.
Diese neue Regelung gilt für alle Artikel, die ab dem 01.01.2021 bei einem Verlag zur Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift eingereicht wurden. Die Finanzierung können Sie über ein geschützte Seite Webformular beantragen, das mit Ihrem ETH-Login zugänglich ist. Einen Antrag stellen Sie nach erfolgtem Rechnungseingang durch den jeweiligen Verlag, indem Sie die Rechnung über das Webformular an die ETH-Bibliothek übermitteln. Nach Prüfung des Antrags wird die Rechnung direkt durch die ETH-Bibliothek bezahlt.
Bei einer Förderung durch die ETH-Bibliothek sind die Kriterien für die Finanzierung von Open-Access-Artikeln zu beachten. Eine rückwirkende Änderung von Subskriptions-Artikeln zu Open Access ist ab 2021 möglich, sie muss bis spätestens sechs Monate nach der Erstveröffentlichung eines Artikels erfolgen. Die Höchstsumme mit der die ETH-Bibliothek einzelne Artikel fördert beträgt USD 5000. Eine Aufteilung der Kosten, für Artikel bei denen die Gebühren höher sind, ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie zudem: Die ETH-Bibliothek übernimmt die Open-Access-Gebühren nur in Fällen, in denen keine anderen Fördermittel (z.B. SNF, EU Grants) zur Verfügung stehen. Diese Information wird im Antrag abgefragt. Gold Open-Access-Artikel werden ausschliesslich in Zeitschriften gefördert, die im externe Seite DOAJ verzeichnet sind.