Veröffentlichung im Internet: Wo liegen die rechtlichen Hürden für Archive?

Martin Steiger, Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum

Donnerstag, 24. September 2020, 17.15 Uhr

Archive sammeln Archivgut nicht nur, sie sichern es zudem auch. Des Weiteren sorgen sie dafür, dass ihre Archivalien unter Einhaltung gewisser Bedingungen zugänglich sind. Traditionsgemäss werden Archivalien vor Ort und durch einen überschaubaren Personenkreis eingesehen. Eine digitale Präsenz ist für Archive heutzutage aber ein Muss, denn nur so können sie eine zeitgemässe Zugänglichkeit gewährleisten sowie ihre Existenz rechtfertigen. Archive, die keine Archivalien im Internet veröffentlichen, riskieren nicht nur ihre Existenz, sondern ebenso ihre Funktion.
Mit der Digitalisierung und der Möglichkeit zur Publikation im Internet werden alte rechtliche Hürden wieder relevant und gleichzeitig ergeben sich neue: Zunächst einmal stellt sich die grundlegende Frage, was Archive im Internet zugänglich machen dürfen und in welcher Form dies erfolgen darf.
Doch es kommen weitere Fragen hinzu: Wer hält welche Urheberrechte am Archivgut? Was gilt betreffend den Datenschutz und den Persönlichkeitsschutz? Wie müssen Lizenzen und Verträge ausgestaltet werden?
Im Vortrag von Martin Steiger erfahren Sie mögliche Antworten, welche in der anschliessend stattfindenden Diskussion genauer debattiert werden können.

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Als Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum befasst sich Martin Steiger insbesondere mit Fragen rund um den Daten- und Persönlichkeitsschutz sowie das Urheberrecht. Anliegen dieser Art bearbeitet Martin Steiger unter anderem auch beim schweizerischen Centre for Digital Responsibility (CDR) und bei der Swiss Data Allianz. Bei der Digitalen Gesellschaft, einer gemeinnützigen Organisation in der Schweiz, engagiert sich Martin Steiger darüber hinaus für den Konsumentenschutz und den Schutz der Grund- und Menschenrechte im digitalen Umfeld.

Weitere Informationen zu Martin Steiger finden Sie hier:
www.martinsteiger.ch.

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