Der (urheber-)rechtliche Rahmen für die Verwendung von öffentlichen Inhalten für das Training von KI
David Rosenthal, Partner bei der Anwaltskanzlei VISCHER, Dozent Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH Zürich, Lehrbeauftragter Departement Rechtswissenschaften der Universität Basel
Um KI-Modelle zu trainieren, werden Daten verwendet, die den Output dieser Modelle verbessern sollen. Die Herkunft der verwendeten Daten ist daher entscheidend: Wie wurden sie gesammelt, woher bezogen, welche lizenzrechtlichen Bestimmungen unterliegen sie – und für den Datenschutz: Wurden die Daten genügend anonymisiert, damit das KI-Modell keine Rückschlüsse auf Personen ermöglicht? Die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Datensatzes müssen klar sein, bevor dieser in ein KI-Modell eingespiesen wird.
In seinem Vortrag am 17:15 Kolloquium der ETH-Bibliothek vom 31. Oktober 2024 wird Rechtsanwalt David Rosenthal erläutern, auf welcher rechtlichen Basis publizierte Inhalte für das Training von KI-Modellen, insbesondere von grossen Sprachmodellen, verwendet werden können und was es dabei zu beachten gilt. Einen besonderen Fokus wird Rosenthal auf Fragen des Urheberrechts und von Lizenzverträgen legen.
Vortragsfolien
Bitte beachten Sie bei der Konsultation der Download Vortragsfolien (PDF, 1 MB) von Herrn David Rosenthal Folgendes:
Die in den Folien geäusserte juristische Meinung von D. Rosenthal muss nicht identisch sein mit derjenigen der ETH Zürich.
Die Rechtslage um Künstliche Intelligenz ist derzeit ungeregelt und umstritten. Heikel ist v. a. das Training von KI-Modellen mit vorhandenen Daten, das im grossen Umfang Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Bei der Anwendung von KI können sich ähnliche Fragen stellen. Dazu gibt es verschiedene juristische Meinungen, diejenige von D. Rosenthal ist nur eine davon, es gibt auch gegenteilige und andere.
Bei konkreten Forschungsprojekten der ETH Zürich, wonach auch mit öffentlichen/im Internet vorhandenen Daten KI trainiert würde, ziehen Sie bitte rechtzeitig den Rechtsdienst bei; Bei Kooperationen mit externen Partnern die Forschungsvertragsgruppe.
Für solche Projekte trägt die ETH Zürich die Verantwortung, weshalb nur deren eigene juristische und risikobezogene Einschätzung massgebend sein darf.
Sollten Sie an einer anderen Institution beschäftigt sein, kontaktieren Sie in diesem Fall die Rechtsabteilung Ihrer Institution.
Risiken wie z.B. die ungewollte Verletzung von allenfalls bestehenden Urheberrechten von im Internet vorhandenen Daten sind immer einzelfallweise zu würdigen.
David Rosenthal verfügt über breite Erfahrung in der Beratung und Vertretung von nationalen und multinationalen Klienten zu Themen des Datenrechts, des Technologierechts, der KI, von eDiscovery sowie in technologiebezogenen Schiedsverfahren und internen Untersuchungen. Rosenthal studierte Jurisprudenz an der Universität Basel und war zunächst als Softwareentwickler tätig. Er führte ein unabhängiges Pressebüro in Basel und eine eigene Rechtsberatung. 2001 begann er als Konsulent bei der renommierten Kanzlei Homburger, wo er zuletzt Co-Leiter der IT-Practice-Group war.
Seit dem 1. Juni 2020 ist Rosenthal Partner bei externe Seite VISCHER, einer führenden Schweizer Wirtschaftskanzleien. Rosenthal hat zahlreiche Beiträge zum Datenschutz publiziert, hält regelmässig Referate und hat Lehraufträge an der ETH Zürich und an der Universität Basel. Er ist Sekretär des externe Seite Vereins Unternehmens-Datenschutz (VUD) und der externe Seite Cross-border eDiscovery Privacy & Investigations Association (CeDIV) sowie im Vorstand des externe Seite Schweizer Forums für Kommunikationsrecht (SF-FS).