Das Imprimatur und die Anklagepunkte

Palazzo Barberini Pietro da Cortona, La divina provvidenza. In der Mitte das Wappen von Papst Urbano VIII
Palazzo Barberini Pietro da Cortona, La divina provvidenza. In der Mitte das Wappen von Papst Urbano VIII

Das Imprimatur zur Erstausgabe des Dialogs

Es war zu jener Zeit übliche Praxis, dass für jedes zu veröffentlichende Werk zuerst das "Gut-zum-Druck" (Imprimatur) der kirchlichen Behörden eingeholt werden musste. So begab sich Galilei nach Vollendung seines Dialogs im Mai 1630 nach Rom, um bei Papst Urban VIII. und Niccolò Riccardi, dem Verantwortlichen für die Erteilung des Imprimaturs, vorzusprechen. Dies tat er in der Hoffnung, sein Werk in der Ewigen Stadt veröffentlichen zu können. Zurück in Florenz entschied Galilei jedoch aus verschiedenen Gründen – einer davon war die gerade wütende Pest – den Dialog dort drucken zu lassen. Bereits am 10. Oktober desselben Jahres erhielt er vom Inquisitor der Stadt Florenz, Clemente Egidi, das notwendige Imprimatur. Aufgrund verschiedener Schwierigkeiten konnten die Arbeiten in der Druckerei aber erst im Juli 1631 beginnen und wurden im Februar 1632 abgeschlossen.

Anklagepunkte gegen den Dialog

Mitte August 1632 wurde Giovan Battista Landini aus Florenz, der Drucker und Herausgeber des Dialogs, angewiesen, keine weiteren Exemplare davon herauszugeben oder zu verkaufen. Im September liess Papst Urban VIII. eigens eine Kommission von Theologen einberufen,diewelche die Aufgabe hatte zu überprüfen, ob die Veröffentlichung des Werks und dessen Inhalt nicht eine Überschreitung der bestehenden Bestimmungen darstelle. Der Bericht dieser Kommission brachte tatsächlich Unregelmässigkeiten ans Licht und enthielt auch gleich die sieben Anklagepunkte (corpus delicti) gegen Galilei.

Maffeo Barberini (1568–1644), ab 6. August 1623 Papst Urban VIII., war lange bevor er zum Papst gewählt wurde, bereits ein Mäzen für Wissenschaftler und Künstler. Insbesondere war Barberini ein grosser Bewunderer Galileis und dessen astronomischen Entdeckungen. Er schrieb sogar ein Loblied auf Galilei, die Adulatio perniciosa. Ihm hat Galilei sein Werk externe Seite "Il Saggiatore" gewidmet, das eine harte Auseinandersetzung mit dem Jesuitenpater Orazio Grassi ist. Trotz aller Freundschaft und Unterstützung, die Maffeo Barberini Galilei angedeihen liess, verhehlte er diesem seine Ablehnung der kopernikanischen Lehre nicht und betrachtete schliesslich die Veröffentlichung des Dialogs im Jahr 1632 als unakzeptabel. So war es Barberini selber, der 1633 den Prozess gegen Galilei anstrengte.

Der zweite Anklagepunkt

Der zweite Anklagepunkt betrifft zwei Verstösse Galileis gegen die von den kirchlichen Behörden auferlegten Bedingungen.

Erster Verstoss: Die Einführung Al discreto lettore wurde mit anderer (nämlich runder) Schrift gedruckt als der Rest des Textes, der kursiv gehalten ist. Das Gericht machte Galilei den Vorwurf, dass mit der unterschiedlichen graphischen Gestaltung der Leserschaft signalisiert wurde, dieser Anfangsteil des Werkes stehe nicht in Zusammenhang mit dem Rest des Textes und sei deshalb auch unterschiedlich zu verstehen.

Der zweite Verstoss war gravierender: Galilei war von Papst Urban VIII. persönlich in einer Privataudienz aufgetragen worden, sein Werk mit einem Schlusswort, der sogenannten "Schlussmedizin" (medicina del fine) zu versehen, in der er eindeutig die Allmacht Gottes zu betonen hatte. Galilei respektierte zwar diese päpstliche Auflage, indem er in den letzten Gesprächsmomenten des Dialogs das gewünschte Thema einflocht. Aber Galilei legte dieseaufgenötigte Betrachtung in den Mund von Simplicio, der – so die Anklage – im ganzen Werk die Rolle des Dummkopfes innehat.

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