Schweizerischer Nationalfonds

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) verpflichtet Beitragsempfänger seit 2007 zur Open-Access-Veröffentlichung ihrer Forschungsresultate.

Open-Access-Richtlinie

Der Open-Access-Verpflichtung des SNF können Sie nachkommen, indem Sie Ihre Artikel und Bücher über den Goldenen Weg direkt Open Access publizieren. Oder Sie machen den Artikel oder das Buch neben der Verlagspublikation in einem Open-Access-Repository zugänglich (Grüner Weg). Für alle SNF-Fördergesuche welche ab dem 1. Januar 2023 eingereicht worden sind, müssen die daraus entstehenden Artikel sofort frei verfügbar gemacht werden. Für alle anderen Gesuche welche davor eingereicht worden sind, gilt weiterhin, dass Artikel spätestens sechs Monate nach Erstveröffentlichung Open Access publiziert werden müssen. Bei Buchpublikationen bleibt die Bedingung der Open-Access-Veröffentlichung spätestens zwölf Monaten nach Erstveröffentlichung unverändert.

Open-Access-Finanzierung

  • Rechnungen von ETH-Angehörigen mit SNF-Grant können direkt bei ChronosHub eingereicht werden. Die Kosten werden von der Bibliothek nur dann übernommen, wenn der SNF eine Finanzierung ablehnt.
  • Der SNF finanziert Article Processing Charges (APCs) für Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften.
  • Kosten für Open Access publizierte Bücher und Buchkapitel (Book Processing Charges, BPCs) können ebenfalls gefördert werden. Es werden auch Kosten für Bücher aus nicht vom SNF finanzierten Projekten übernommen.
  • Die Übernahme bzw. Rückerstattung von APCs und BPCs wird über die Plattform externe Seite ChronosHub beantragt. Dies ist auch nach Projektende noch möglich, jedoch nicht später als sechs Monate nach dem Publikationsdatum.
  • Es werden nur Kosten für Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften übernommen, diese sind i.d.R. im externe Seite Directory of Open Access Journals verzeichnet.
  • Für Projekte, die vor 2023 eingereicht wurden: Wenn Sie in einer Subskriptions-Zeitschrift publizieren, müssen Sie den Artikel spätestens sechs Monate nach Erstveröffentlichung in einem OA-Repository (z.B. der Research Collection) zweitveröffentlichen. Prüfen Sie in externe Seite SHERPA/RoMEO, ob der Verlag die Zweitveröffentlichung bereits nach sechs Monaten gestattet.
  • Für Projekte, die ab 2023 eingereicht wurden: Wenn Sie in einer Subskriptions-Zeitschrift publizieren, müssen Sie den Artikel gleichzeitig mit der Erstveröffentlichung in einem OA-Repository (z.B. der Research Collection) unter einer Creative-Commons-Lizenz zweitveröffentlichen. Prüfen Sie in externe Seite SHERPA/RoMEO, ob der Verlag dies gestattet.
  • Für die Zweitveröffentlichung von Artikeln in Subskriptions-​Zeitschriften, deren Embargo-​Policy nicht mit den SNF-​Vorgaben kompatibel ist, empfiehlt der SNF die Anwendung der sogenannten externe Seite Rights Retention Strategy. Das empfohlene Vorgehen inklusive Textbaustein ist im externe Seite Leitfaden zur Erfüllung der OA-Verpflichtung beschrieben. Alternativ können Sie eine kostenpflichte Open-Access-Option des Verlags in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten dafür jedoch aus anderen Mitteln finanzieren, da der SNF keine APCs für Artikel in Hybrid-​Zeitschriften übernimmt.
  • Informationen zum APC-Management mit ChronosHub gibt es auf der externe Seite Open-Access-Website des SNF

Open Research Data

Der SNF verfolgt die Position, dass Forschungsdaten offen und für alle zugänglich sein sollen. Der SNF verlangt für bewilligte Forschungsprojekte die Einreichung eines Datenmanagementplans und erachtet diese Einreichung als eine Bedingung, damit die Forschungsgelder ausgezahlt werden können. Ebenso erwartet der SNF, dass Daten, die während der Forschungsarbeiten produziert werden, öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern dem keine rechtlichen, ethischen, urheberrechtlichen oder anderen Einschränkungen entgegenstehen. Mindestens diejenigen Daten, die Publikationen zugrunde liegen, müssen spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zugänglich gemacht werden.

Weitere Informationen


Kontakt

Fachstelle E-Publishing
  • +41 44 632 72 22
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