Die Ermahnung von 1616

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Galileo Galilei in seinem Prozess. Wellcome Library, London. Wellcome Images images@wellcome.ac.uk. http://wellcomeimages.org

Bereits am 4. Februar 1615 hatte der Dominikanerpater Niccolò Lorini (1544–1617) bei der Kongregation der Heiligen Uffizien die Lehren Galileis über die Rotation der Erde als falsch denunziert. Daraufhin erklärte die Kongregation am 16. Februar 1616, dass die folgenden zwei Behauptungen Galileis zu zensurieren seien:

  • dass sich die Sonne im Zentrum der Welt befinde [...]
  • dass sich die Erde nicht im Zentrum der Welt befinde und auch nicht unbeweglich sei, sondern sich in einer täglichen Umdrehung bewege [...]

Galilei, der sich zu jener Zeit nach Rom begeben hatte um die kopernikanische Lehre zu vertreten, wurde am 26. Februar 1616 von Kardinal Bellarmino ermahnt, von dieser Lehre abzulassen und sie weder weiterhin zu unterstützen, noch zu lehren, noch mündlich oder schriftlich irgendwie zu verbreiten. Im 7. Anklagepunkt von 1632 machte die Kommission Galilei dann den Vorwurf, diese Ermahnung nicht beherzigt zu haben.

Roberto Francesco Romolo Bellarmino (1542–1621) Wikimedia Commons
Roberto Francesco Romolo Bellarmino (1542–1621) Wikimedia Commons

Kardinal Roberto Francesco Romolo Bellarmino (1542–1621) war Jesuit, Theologe, Berater der Heiligen Uffizien sowie Generalinquisitor. Er war einer der wichtigsten Verteidiger des römischen Katholizismus und bekämpfte Häresien, insbesondere auch die Reformation. Bereits in seiner Jugend zeigte er Interesse für die Astronomie und formulierte eine Kosmologie der flüssigen Himmel, die mit der Schöpfungsgeschichte vereinbar war, sich aber klar von der aristotelischen Kosmologie unterschied.

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