ORD-Vereinbarung SBFI

Die Schweizer Wissenschaftsinstitutionen verabschieden den Aktionsplan der Strategie für Open Research Data 

Der externe SeiteAktionsplan für Open Research Data (ORD) konkretisiert die Massnahmen der im Juli 2021 publizierten ORD-Strategie. swissuniversities, der ETH-Rat, der Schweizerische Nationalfonds (SNF) sowie die Akademien der Wissenschaften Schweiz machen somit einen weiteren Schritt zur Öffnung des Zugangs zu Forschungsdaten und damit zu Open Science. 

In der im Juli 2021 publizierten ORD-Strategie sind vier Ziele für die ORD-Landschaft der Schweiz festgehalten: Die gezielte Entwicklung und Unterstützung von ORD-Lösungen basierend auf den Bedürfnissen und ORD-Praktiken aus den jeweiligen Forschungsgemeinschaften, die strategische Entwicklung und Konsolidierung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, die Förderung der ORD-Kompetenzen der Forschenden und der Austausch von Best Practices sowie der Aufbau von systemischen und unterstützenden Rahmenbedingungen für Institutionen und Forschungsgemeinschaften. 

Für die Erreichung dieser Ziele wurden im Aktionsplan vier Aktionsfelder definiert: Der Aktionsplan beschreibt zudem innerhalb der Aktionsfelder unterschiedliche Aktionslinien. Die Aktionslinien stehen jeweils unter der primären Verantwortung einer Institution, welche diese in Koordination mit den Partnerinstitutionen umsetzt. Der Aktionsplan ist auf die Jahre 2022–2028 ausgelegt. 

externe SeiteWeitere Informationen zum ORD-Aktionsplan

swissuniversities, 26. Januar 2022 

Mit der Verabschiedung der Strategie für Open Research Data (ORD) macht swissuniversities einen weiteren Schritt zu Open Science und schliesst an die bisherige Open-Access-Strategie an. Die ORD-Strategie wurde gemeinsam von swissuniversities, dem ETH-Bereich, dem SNF und den Akademien der Wissenschaften Schweiz erarbeitet und stellt den offenen Zugang zu Forschungsdaten ins Zentrum. Durch die Prinzipien des offenen Zugangs und der Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten unterstützen ORD-Praktiken transparente und reproduzierbare Forschungsergebnisse.

Die Entwicklung der ORD-Strategie erfolgt auf der Basis einer Vereinbarung mit dem SBFI und in Abstimmung mit den BFI-Partnern. Sie wird vom ETH-Rat, dem SNF, der ETH Zürich, der EPF Lausanne und den Akademien der Wissenschaften Schweiz unterstützt. Bis Ende Jahr sollen in einem Aktionsplan die Massnahmen und die Umsetzungsschritte der Strategie konkretisiert werden.

swissuniversities, 1. Juli 2021

Ende Januar 2020 haben das SBFI, swissuniversities, der SNF und die beiden ETH eine Konvention zur Festlegung einer nationalen Open-Research-Data-Strategie (ORD-Strategie) unterzeichnet. Sie soll für die schweizerische akademische Gemeinschaft eine gemeinsame Vision und gemeinsame Ziele für die Bearbeitung, die Speicherung, den Zugang und die Mehrfachnutzung von Forschungsdaten vorgeben. Sie ist als Ergänzung der externe SeiteOpen-Access-Strategie aus dem Jahr 2017 konzipiert und soll eine langfristige und ehrgeizige Open-Access-Politik für die Schweiz definieren, die den Entwicklungen auf europäischer und weltweiter Ebene entspricht.

Die Ausarbeitung dieser ORD-Strategie ist für das Jahr 2020 vorgesehen; ihre Validierung durch den Hochschulrat ist für Anfang 2021 geplant. Parallel dazu wird eine Analyse der bestehenden Infrastrukturen und Praxisgepflogenheiten sowie der Bedürfnisse der Hochschulen vorgenommen. Diese beiden Initiativen bilden die Grundlage für einen Aktionsplan, der im Verlauf des zweiten Halbjahres 2020 und des ersten Halbjahres 2021 erarbeitet werden soll und die anstehenden Massnahmen zur Koordination der ORD-Praxis in der Schweiz näher definiert. Für 2022 ist zudem ein entsprechendes Impulsprogramm vorgesehen. Es wird durch Projektförderungen gemäss dem schweizerischen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) finanziert. In diesem Zusammenhang dürfte swissuniversities im Jahr 2021 rund CHF 30 Millionen beantragen.

Die Open-Science-Delegation von swissuniversities zeichnet für das Verfahren verantwortlich. Diese Delegation setzt sich aus Vertretenden der Institutionen zusammen, welche die Konvention unterzeichnet haben, ferner aus Vertretenden der kantonalen Universitäten, der Fachhochschulen (FH) und der Pädagogischen Hochschulen sowie der Hochschulbibliotheken und der IT-Abteilungen. Die konkrete Projektarbeit wird durch eine eigens geschaffene Projektgruppe geleitet.

Die Träger des Verfahrens legen grossen Wert auf die Einbindung der gesamten akademischen Gemeinschaft. Im Verlauf des Verfahrens sind Sachverständigentreffen sowie Vernehmlassungen vorgesehen. swissuniversities stellt sicher, dass die Kommunikation zu diesem Thema proaktiv erfolgt.

swissuniversities, 18. März 2020


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