Rechtliche Grundlage

Bei der Arbeit mit digitalisiertem Material müssen das externe SeiteUrheberrecht und/oder verwandte Schutzrechte immer sorgfältig geprüft und eingehalten werden.

Der Begriff Open Data bezieht sich auf Daten, die öffentlich zugänglich sind und ohne Einschränkung frei verwendet, wiederverwendet und verbreitet werden können. Es gibt keine einzelne Lizenz, die als Teil der Definition von "Open Data" angesehen wird. Es gibt jedoch mehrere offene Lizenzen, die üblicherweise für Open Data verwendet werden.

Daten, die unter einer CC0-Lizenz oder mit dem Public Domain Mark zur Verfügung gestellt werden, können ohne Einschränkungen weiterverwendet werden. Um die Idee der offenen und FAIRen Daten zu unterstützen, verwendet die ETH-Bibliothek ausserdem, wo immer es möglich ist, Creative Commons Lizenzen. Diese können unter bestimmten Bedingungen weiterverwendet werden.

Ein besonderer Fall sind bibliografische Metadaten. Diese sind in der Regel keine Werke im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht. Werke sind dort wie folgt definiert: "Werke sind literarische und künstlerische geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck." Es kann also davon ausgegangen werden, dass bibliographische Metadaten nicht urheberrechtlich geschützt sind. Ausnahmen sind jedoch möglich. Es ist zu beachten, dass dies nur für die Metadaten - also die Beschreibungen der Digitalisate und nicht die Digitalisate selbst - gilt.

Für Open Data an der ETH-Bibliothek kommt der Haftungsausschluss der ETH Zürich zur Anwendung.
 


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Michael Gasser
Leitung
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